Hier finden Sie alle wichtigen Informationen:Die Gemeinde Denzlingen bietet für Interessenten die Möglichkeit das Sport & Familienbad MACH' BLAU bzw. Teilbereiche der Einrichtung zu mieten.
Mit der Vermietung möchte die Gemeinde, im öffentlichen Interesse, Aktivitäten wie Schul- und Vereinsschwimmen fördern, sowie die Möglichkeit für diverse Wasserkurse bieten.
Was sollten Sie vor einer Anfrage beachten?Wenn Sie Wasserfläche zur Nutzung buchen, schließen Sie mit der Gemeinde Denzlingen einen Mietvertrag ab, der eine Überlassungs- und Nutzungsvereinbarung enthält.
Die vereinbarten Teilbereiche werden Ihnen im ordnungsgemäßen Zustand überlassen. Ein ebensolcher Zustand wird auch bei Verlassen des Bades erwartet. Sämtliche überlassene Bereiche und Gegenstände sind auf ordnungsgemäße Beschaffenheit zu prüfen und eventuelle Schäden sind unverzüglich zu melden. Der Mieter haftet für alle Schäden, die der Gemeinde Denzlingen an den überlassenen Einrichtungen, Geräten und Zugangswegen durch die nicht ordnungsgemäße Nutzung entstehen.
Die Regelungen der aktuellen Haus- und Badeordnung sind einzuhalten und den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.
Die Aufsichtspflicht obliegt dem Mieter, beziehungsweise dessen verantwortlichen Personen. Aufsichtspersonen unterliegen den geltenden Standards der Rettungsfähigkeit. Die Aufsichtsperson sollte Kenntnis über die örtlichen Gegebenheiten haben und sich für Notfälle über Rettungswege und entsprechende Hilfsmittel informieren.
Für die Buchung von Wasserflächen ist die Verfügbarkeit von Ressourcen, sowie der Verwendungszweck entscheidend.
Sämtliche Nutzungsanfragen sollen schriftlich über ein
Formular beantragt werden. Für die Anfrage benötigen wir verschiedene Daten, die für die Verarbeitung notwendig sind. Hierfür weisen wir zusätzlich auf unsere
Datenschutz-Erklärung hin.
Als Richtlinie für die Vergabe von Wasserflächenvergabe wurden für die Belegung folgende Personenzahlen festgelegt:
- eine zusätzliche Schwimmerbahn (25m) darf erst ab mindestens 12 Schwimmer pro Bahn belegt werden
- im Nichtschwimmerbecken werden zur Durchführung von Kursen bis zu 20 Personen pro Einheit genehmigt
Die zeitliche Dauer der Überlassung bezieht sich immer auf die benötigte Wasserzeit. Zusätzlich stehen dem Mieter, wenn nicht anders vereinbart, 15 Minuten vor Beginn der Einheit und 30 Minuten nach Beendigung der Einheit die Dusch- und Umkleidebereiche zur Verfügung. Für den Ein- und Auslass werden entsprechende Tickets zur Verfügung gestellt. Diese Tickets dürfen ausschließlich für den vereinbarten Nutzungszweck verwendet werden. Eine Nutzung außerhalb der Vereinbarung führt zur Anmahnung und Einzug des Tickets.
Die Abrechnung erfolgt per Rechnungsstellung. Das Nutzungsentgelt berechnet sich aus den gebuchten Zeiten und Preisen, welche Sie der Preisliste für Mietanfragen entnehmen können.
Buchungsvoraussetzungen - Buchungseinheiten Im Allgemeinen unterscheiden sich Buchungen in Einzelbuchungen und Serienbuchungen.
Einzelbuchungen sind in der Regel Anfragen für einzelne Termine, wie sie für ein Trainingslager oder eine Veranstaltung gebraucht werden. Die Anfragen beinhalten keine Fortsetzung.
- Beispiele: Rettungsschwimmerkurse; Trainingslager, Schulschwimmtag
Serienbuchungen werden in einem Rahmenplan definiert, welcher für die Buchungsperiode gültig ist. Einzeltermine können im Rahmen der Nutzungsvereinbarung, die mit jedem Mieter abgeschlossen wird, storniert werden.
- Beispiele: Schulschwimmen (Schulhalbjahr/Schuljahr); Vereinstraining; fort-laufende Kurse